162,50 € monatlich über einen Zeitraum von insgesamt drei Jahren, und zwar vom 1. bis einschließlich 6. Semester. Mitgliedern werden die monatlichen Ausbildungsgebühren ab dem 7. Semester erlassen.
Damit betragen die Gesamtgebühren 5.850 € im Wahlmodell 1 bzw. 2.400 € im Wahlmodell 2.
In diesem Betrag sind alle Gebühren, auch die Gebühren für die Supervision und die Selbsterfahrung enthalten.
Bei Bedarf erhalten Sie unentgeltlich Supervision über den gesetzlichen Anspruch hinaus. Die AVM gGmbH finanziert Ihre Supervision bis zu 33% über das vom Gesetzgeber geforderte Maß hinaus (70 Stunden statt 50 Stunden Einzelsupervision und 130 Stunden statt 100 Stunden Gruppensupervision).
Aus Ihren 130 Stunden Selbsterfahrung können Sie auch 10 Stunden Einzelselbsterfahrung buchen.
Nicht enthalten sind die Gebühren für die staatliche Prüfung am Ende der Ausbildung.
Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Betrag während der Ausbildung weiter reduziert, da Sie Therapien die Sie zum Ende ihrer Ambulanzzeit (600 Std.) noch nicht abgeschlossen haben, zu Ende behandeln können. Jede Stunde, die Sie über die 600ste Ambulanzstunde hinaus in unseren Ambulanzen ableisten, wird Ihnen derzeit mit der vertraglich gesicherten Summe von 30 €/Std. vergütet.
für Nicht-Mitglieder der AVM e.V.
Semester |
Gebühren |
1. Semester |
6 x 162,50 € |
2. Semester |
6 x 162,50 € |
3. Semester |
6 x 162,50 € |
4. Semester |
6 x 162,50 € |
5. Semester |
6 x 162,50 € |
6. Semester |
6 x 162,50 € |
7. Semester |
0 € |
8. Semester |
0 € |
9. Semester |
0 € |
10. Semester |
0 € |